Kernaussage 1
im Detail

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Durch einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien und einen vorgezogenen Kohleausstieg könnte Deutschland auch die verschärften EU-Klimaziele erreichen.

Als Teil des European Green Deal will die EU-Kommission ihr Klimaschutzziel auf mindestens 55 Prozent CO2-Reduktion bis 2030 anheben. In Deutschland können die strengeren europäischen Klimaziele durch einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien und einen vorgezogenen Kohleausstieg erreicht werden. Der Einsatz von blauen Wasserstoff ist dazu nicht notwendig.

Die genaue Ausgestaltung der neuen europäischen Klimaziele ist aktuell noch in Verhandlungen. Für die Simulation wird angenommen, dass durch den „European Green Deal“ für eine Reduktion um in Summe 52,5% gegenüber 1990 (entspricht -55% bei Anrechnung von LULUCF[1]) lediglich die länderübergreifenden Emissionsziele des Emissionshandels im ETS[2]-Bereich verschärft werden. Eine mögliche weitere Ausgestaltungen kann aber auch eine Kombination mit einer Verschärfung im Bereich dezentraler Emittenten (ESR[3]) sein. In Abbildung 1 sind die Emissionen für die Jahre 1990 und 2005, sowie das ursprüngliche und das nun verschärfte Reduktionsziel für 2030 dargestellt. Die Klimazielverschärfung führt im ETS-Bereich zu einer Reduktion um 72,4 % gegenüber 2005.

Abbildung 1: Emissionsziele 2030 für Deutschland und die EU mit Verschärfung der Klimaziele gemäß „European Green Deal“ ohne Anrechnung LULUCF.

Für Deutschland würde das bedeuten, dass der Kohleausstieg bis 2030 vollzogen und zusätzlich mehr Wind und PV installiert sein müsste. Die Versorgungssicherheit für Extremsituationen kann dabei durch die Nutzung von Steinkohle-Kraftwerken als Back-Up-Kraftwerke gewährleistet werden (vgl. weiterführende Literatur zum Kohleausstieg 2030). Bei einem Strombedarf von etwa 650 TWh im Jahr 2030 würden bei einer Verschärfung der Klimaziele etwa 430 TWh aus Wind und PV erzeugt werden. In 2020 wurden 183 TWh aus Wind und PV erzeugt. Bei der Wirkung der bisherigen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie (entspricht einem Reduktionsziel von nur -45%) wären es dagegen etwa 360 TWh Stromerzeugung aus Wind und PV. Abbildung 2 zeigt, dass ohne Klimazielverschärfung noch relevante Anteile von Kohle im Energiesystem enthalten sind. Für das nach dem European Green Deal verschärfte Klimaziel ist es unerlässlich den Kohleausstieg bis 2030 in nahezu allen Ländern vollzogen zu haben. Um diesen Kohlestrom zu ersetzen ist für alle Länder eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien notwendig.

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Abbildung 2: Anteile der Energieträger an der Stromversorgung in 2030 für die Reduktionsziele -45 % (links) und -52,5 % (rechts).

Weiterführende Literatur, Links:

Studie zum Kohleausstieg 2030:
https://www.greenpeace.de/presse/presseerklaerungen/fraunhofer-studie-fuer-greenpeace-deutschland-kann-2030-frei-von-kohle

[1] LULUCF – Emissionen und Emissionssenken aus Landnutzungsänderung und Wald
[2] ETS – Emission Trading System
[3] ESR – Effort Sharing Regulation: Nationaler Lastenausgleich reguliert die Anteile der Emissionen, die nicht über den Emissionshandel erfasst werden.